Christian Füllgraf:
Zitat, Freie Benutzung & Co.
Eine kleine Führung durch den Rechtedschungel.
Schon in den 1920er Jahren begannen Filmemacher damit, fremde Filme
zu re-editieren, eine Technik, die als Collage-Film, Archiv-Film,
Kompilations-Film und im künstlerischen Bereich als Found-Footage-Film
bekannt ist. Mit dem Aufkommen analoger und digitaler
(Re)Produktionstechniken hat sich die künstlerische Auseinandersetzung
mit fremdem Material, aber auch dessen Verwendung erheblich erweitert.
Auf Filmemacher kommt die schwierige Frage zu, wann, wie und unter
welchen Bedingungen sie Ausschnitte aus fremden Werken – oder gar
ganze Werke – in der eigenen künstlerischen Arbeit verwenden können.
Aber…
…wann läuft die Schutzfrist einer Arbeit aus, nach 25, 50 oder 70 Jahren?
…gibt es eine frei nutzbare Länge in Film und Musik?
…muss ich zitierte Werke im Abspann nennen?
…kann man Musik zitieren?
…was ist ein Großzitat, was ist ein Kleinzitat?
…was gilt juristisch eigentlich als Kunst, deren Freiheit im GG garantiert ist?
…wie sieht das im internationalen Recht aus?
…sind Fair Use und Zitatrecht dasselbe?
…wo kann ich meinen ‚Fall‘ besprechen, ohne dabei gleich arm zu werden?
Christian Füllgraf ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Urheberrecht, Film- und Medienrecht
und betreibt eine Kanzlei in Hamburg. Er ist Vorstandsmitglied der Kulturellen Filmförderung
Schleswig-Holstein e.V.und Mitglied des Fachausschusses EU-Kulturpolitik des
Deutschen Kulturrats sowie Vertragsanwalt der AG DOK. Diverse Veröffentlichungen
zu medienrechtlichen Themen; Co-Autor des Buchs „Grundzüge des Filmrechts“
(Hrsg. Christlieb Klages, Verlag C.H. Beck); DOKVILLE 2006: Auf schmalem Grat –
Copyright und Rechte – „Klärung von Musikrechten“ (Hrsg. Haus des Dokumentarfilms),
diverse Seminare zum Medienrecht, Film-und Fernsehrecht, Internetrecht, u.a. für die
Kunsthochschule für Medien Köln (KHM), die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK),
die dokumentarfilminitiative / Filmbüro NW